Urteile in Leitsätzen

© Rechtsanwalt Prof. Ronald Schmid

 

Werbung mit Reisepreisabsicherung

Wenn der Unternehmer auf seiner Internetseite auf die gesetzlich verbrieften Rechte (hier: Sicherungsschein) nur hinweist und sie nicht als Besonderheitdarstellt, stellt dies keinen Wettbewerbsverstoß dar. (Leitsatz des Einsenders)

OLG Köln , Beschl. v. 1.2.2013 – 6 W 21/13 (rkr.)

Erwachsenen-Hotel: Keine Diskriminierung

Grundsätzlich ist der Hausrechtsinhaber frei, ob und in welchem Umfang er Dritten Zugang zu seinen Räumen gestattet.

Die Tatsache, dass Kinder ein gänzlich anderes Ruhe- und Erholungsbedürfnis haben als Erwachsene, stellt einen sachlichen Grund gemäß § 20 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für eine zulässige unterschiedliche Behandlung dar. (Leitsätze des Einsenders)

LG Hannover, Urt. v. 23.1.2013 – 6 O 115/12 (rkr.)

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / Rechtzeitiges Erscheinen zur Abfertigung

Art. 3 Abs. 2 VO bezieht sich ausschließlich auf den Check-In und nicht auf das Erscheinen am Flugsteig.

Auch wenn ein Fluggast erst 30 Minuten vor Abflug am Check-In erscheint, aber noch abgefertigt wird, kann das Luftfahrtunternehmen ihm die Beförderung nicht verweigern und sich nicht mehr darauf berufen, dass er sich nicht 45 Minuten vor Abflug am Check-In eingefunden hat.

LG Frankfurt a.M., Urt. v. 25.3.2013, 2-24 S 151/12

Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten bei Flugverspätung

Unterlässt es ein Luftfahrtunternehmen, den Fluggast über seine Rechte bei einer Flugverspätung aufzuklären, muss es auch die deshalb durch Einschaltung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten ersetzen. (Leitsatz der NJW-RR-Redaktion)

AG Hannover, Urt. v. 31.7.2012 – 517 C 13641/11, NJW-RR 2013, 381

Haftung des Reiseveranstalters für Körperschäden nach Upgrade

Zur Einstandspflicht eines Reiseveranstalters für Körperschäden, die ein Reisender nach einem „Upgrade“ vor Ort in einer im Reiseprospekt nicht angebotenen Unterkunft erleidet.

OLG Frankfurt a.M., Teilurt. v. 31.5.2012 – 16 U 169/12, NJW-RR 2013, 378

 

 

 

 

Art. 17, 24 MÜ: Luftfahrttypisches Ereignis / Verkehrssicherungspflicht

Ansprüche aus Art. 17, 24 MÜ gegen den ausführenden Luftfrachtführer setzen voraus, dass sich eine luftfahrttypische Gefahr verwirklicht hat. Ein Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden, die nur zufällig oder anlässlich einer Luftbeförderung entstanden sind, aber auch in allen Lebensbereichen hätten entstehen können.

Bei Benutzung von Flughafeneinrichtungen durch Fluggäste kommt kein Vertrag zwischen Fluggast und Flughafen zustande, auch nicht durch Entrichtung von Flughafen-„Gebühren“. Der Vertrag zwischen dem Flughafenbetreiber und Luftfrachtführer ist weder ein echter Vertrag zugunsten des Reisenden (§ 328 BGB), noch ist der Fluggast in den Schutzbereich eines solchen Vertrages einbezogen.

Ansprüche wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen den Flughafenbetreiber setzen eine objektive Pflichtverletzung voraus; hat der Flughafenbetreiber die Reinigung und den Winterdienst für die Fluggastbrücke auf einen Dritten übertragen und diesen angemessen überwacht, kontrolliert und geeignete technische Hilfsmittel (Heizung) vorgehalten und hatte der Dritte keinen Anlass zum handeln, so fehlen die Voraussetzungen für einen Anspruch.

OLG München, Urt. v. 11.2.2009 – 20 U 3687/08 (Leitsätze der TranspR-Redaktion)

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stornierung / Stornierungsklauseln / Flugpreiserstattung

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach eine Flugpreiserstattung bei Stornierung bzw. bei Nichtantritt des Fluges vollständig ausgeschlossen ist, verstößt als Pauschalierung des Vergütungsanspruchs nach § 649 S. 2 BGB gegen § 309 Nr. 5 BGB, da dem Reisenden als Vertragspartner nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden oder eine Wertminderung ausgeblieben oder wesentlich niedriger als die veranschlagte Pauschale ist.

AG Rüsselsheim, Urt. v. 16.5.2012 – 3 C 119/12 (36)

Reisevertrag / fehlerhafte Reiseunterlagen / Rücktritt vom Vertrag / Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Fehlen einem Reisenden bei Reiseantritt die erforderlichen Reiseunterlagen (Gutscheine/Voucher) oder sind diese fehlerhaft (z.B. Namensangaben) und kann er sie objektiv nicht mehr beschaffen, weil der Reiseveranstalter vor Antritt nicht erreichbar ist, kann er vom Reiseantritt zurücktreten.

LG Wuppertal, Urt. v. 30.8.2012 – 9 S 294/11 (AG Solingen)

Allgemeine Reisebedingungen / Anzahlung / Vorleistungspflicht

Eine Klausel in Allgemeinen Reisebedingungen, nach der nach Vertragsschluss sofort die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zahlungsfällig und die Restzahlung so zu leisten ist, dass sie 90 Tage vor Reisebeginn gutgeschrieben wird, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Reisekunden gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

OLG Köln, Urt. v. 14.9.2012 – 6 U 104/12

Kurzreise / Flugverspätung / nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

Ein Reisender muss sich bei der Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen nicht auf bestimmte Ansprüche festlegen. Wenn er im Anspruchsschreiben die Mängel mitgeteilt und die Rückerstattung des Reisepreises fordert, ist er nach Ablauf der Frist des § 651f Abs. 1 BGB nicht daran gehindert, auch Ansprüche nach § 651f Abs. 2 BGB zu fordern.

AG Bad Homburg v.d.H., Urt. v. 28.6.2012 – 2 C 950/12 (15)

Verordnung (EG) 261/2004 / Witterungsbedingungen / Verspätung / "außergewöhnliche Umstände"

Witterungsbedingungen (hier: schwerer Regenfall) stellen einen „außergewöhnlichen Umstand“ i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG) 261/2004 dar.

AG Rüsselsheim, Urt. v. 21.5.2012 – 3 C 491/12 (35)

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Zwischenlandung / Verspätung am Zielflughafen

1. Zusätzliche Voraussetzung für die Entstehung des Ausgleichsanspruchs aus Art 7 Abs. 1 VO ist, dass der Tatbestand des Art. 6 Abs. 1 VO erfüllt ist, mithin bereits der Start des Fluges mit einer Verzögerung erfolgt ist, die die in Art. 6 Abs. 1 VO definierten Grenzen übersteigt.

2. Eine weitergehende Auslegung von Art. 6 Abs. 1 VO dahingehend, dass jeder Zeitverlust über drei Stunden entschädigt werden sollte, auch wenn er nicht abflugbedingt ist, verbietet sich, da die Fluggastverordnung nur einen Mindestschutz gewährt und damit aufgrund fehlender planwidriger Regelungslücke keine solche Analogie zulässt.

AG Frankfurt a.M., Urt. v. 4.5.2012 – 32 C 3175/11 (72)

EuGH: Nichtbeförderung / Anschlussflug

Art. 2 lit. j VO in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 VO ist so auszulegen, dass der Begriff „Nichtbeförderung“ auch den Fall erfasst, dass ein Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines einheitlichen Beförderungsvertrags, der mehrere Buchungen auf unmittelbar aufeinanderfolgenden und gleichzeitig abgefertigten Flügen umfasst, bestimmten Fluggästen die Beförderung verweigert, weil es auf dem ersten in ihrer Buchung ausgewiesenen Flug zu einer von diesem Unternehmen zu vertretenden Verspätung gekommen ist und das Unternehmen irrig angenommen hat, die Fluggäste würden den zweiten Flug nicht rechtzeitig erreichen.

EuGH, Urt. v. 4.10.2012 – C-321/11 – Rodríguez Cachafeiro gg. Iberia

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / außergewöhnlicher Umstand / Blitzschlag während des Vorumlaufs / Ersatz-Flugzeug

Wird ein Flugzeug nicht während des streitgegenständlichen Fluges, sondern während eines Fluges im Vorumlauf von einem Blitz troffen, kann sich ein Luftfahrtunternehmen nicht auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen. Das Risiko, dass die Fluggesellschaft durch den Einsatz eines Fluggerätes auf mehreren aufeinanderfolgenden Flugstrecken einen engen Zeitplan eingeht, kann nicht zu Lasten der Passagiere späterer Flüge abgewälzt werden.

AG Erding, Urt. v. 23.7.2012 – 3 C 719/12

 

Reisevertrag / fehlerhafte Reiseunterlagen / Rücktritt vom Vertrag / Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Fehlen einem Reisenden bei Reiseantritt die erforderlichen Reiseunterlagen (Gutscheine/Voucher) oder sind diese fehlerhaft, z.B. Namensangaben, und kann er sie objektiv nicht mehr beschaffen, weil der Reiseveranstalter vor Antritt nicht erreichbar ist, kann er vom Reiseantritt zurücktreten.

LG Wuppertal, Urt. v. 30.8.2012 – 9 S 294/11 (AG Solingen)

 

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / bestätigte Buchung

Der Einwand der Beklagten, die Klage sei unschlüssig, weil die Kläger keine „bestätigte Buchung“ vorgelegt habe, ist gemäß § 138 Abs. 4 ZPO unbeachtlich, weil die Beklagte als ausführendes Luftfahrtunternehmen über eigene Informationen verfügt, ob die Kläger auf dem von ihr durchgeführten Flug gebucht waren oder nicht.

AG Erding, Urt. v. 4.4.2012 – 2 C 1555/11